Ihr Kind nimmt an einem Kinderkochkurs teil. Es lernt den Umgang und die Bedeutung von Lebensmitteln kennen. Die Zutaten werden stets frisch eingekauft. Ihr Kind bekommt verschiedene Aufgaben zum Zubereiten von kleineren Speisen. Vom gemeinsamen Tisch decken, über rühren, schälen, mixen, schneiden mit speziellem Kinderwerkzeug, bis hin zum Aufräumen ist alles dabei. Ziel ist primär die Stärkung und Förderung handwerklicher und sozialer Kompetenzen durch das Medium Nahrung wie beispielsweise
o Motivation und Begeisterung der Kinder für das Thema Essen und die damit verbundenen Tätigkeiten
o Erlernen des sicheren und verantwortungsvollen Umgangs mit Lebensmitteln und Werkzeug
o Förderung des Erlernens von Maßen und Portionsgrößen
o Anregung der Sinne der Kinder (Sehen, Riechen, Schmecken, Fühlen, Hören)
o Entwicklung der Handlungsplanung (Beachtung der Arbeitsschritte, In welcher Reihenfolge bereite ich Speisen zu?)
o Aufzeigen der Regeln einer guten Hygiene
o Förderung und Weiterentwicklung der sozialen Kompetenzen der Kinder während der Gruppenarbeit
o Stärkung des Selbstbewusstseins und Erhöhung des Selbstwertgefühls
o Erhöhung der Frustrationstoleranzgrenze bei Herausforderungen
o Formulierung eigener und Rücksichtnahme auf andere Wünsche
o Kennenlernen einer gesunden Ernährungsweise inkl. Lebensmittelkunde
Der Kurs findet einmal wöchentlich statt. Der genaue Termin und Ort wird bei Vertragsabschluss festgelegt.
Während gesetzlichen Ferien und Feiertagen im Land Sachsen-Anhalt finden keine Kurseinheiten statt. Kosten für versäumte Stunden werden nicht erstattet. Die Aufsichtspflicht besteht für die Dauer der Kurseinheit.
Die Laufzeit des Kurses wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Wenn ein Enddatum definiert ist, ist eine Kündigung ist nicht erforderlich.
Der Vertrag kann vom Auftraggeber mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich per E-Mail oder an die Anschrift von Kinderköche erfolgen. In der Kündigung muss der vollständige Name und der gewünschte Kündigungszeitpunkt angegeben werden. Bitte beachten Sie, dass bei der Kündigung innerhalb der Kündigungsfrist, die bereits bezahlte Kursgebühr bis zum Ende des Vertragsverhältnisses nicht erstattet wird. Die Teilnahme am Kochkurs ist bis zum Ende der Vertragslaufzeit weiterhin möglich.
Der Auftragnehmer kann den Vertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen beenden. Bereits bezahlte Kursgebühr für nicht mehr stattfindende Kurseinheiten wird dem Auftraggeber erstattet.
Für Schäden die nachweislich der Auftragnehmer zu vertreten hat, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflicht-versicherung. Die Versicherungspolice kann eingesehen werden.
Für die Teilnahme an dem Kurs ist eine regelmäßige Gebühr fällig, die zum Monatsbeginn bis spätestens zum dritten Tag eines jeden Monats auf das Geschäftskonto von Kinderköche zu überweisen ist. Die Höhe der Kursgebühr wird beim Vertragsabschluss festgelegt.
Die Zahlungsfrist ist einzuhalten, um einen reibungslosen Ablauf des Kurses sicherzustellen (Dauerauftrag). Bei verspäteter Zahlung behalte ich mir das Recht vor, den Zugang zum Kurs zu verweigern, bis die ausstehende Zahlung beglichen ist.